Nachhaltig mobil
Mit der Grafschafter Gästekarte können Sie kostenfrei den Zug sowie Busse in der Grafschaft Bentheim nutzen. Bitte beachten Sie hierfür Folgendes:
Die Grafschafter Gästekarte gilt als Fahrausweis in sämtlichen Linienbussen im Landkreis Grafschaft Bentheim. Ausgenommen sind die Buslinien 80, 981, T81 und der X80 „Baumwollexpress" sowie Sonderfahrten und Sonderzüge. Bei Nutzung der Buslinien 80, 981 und T81 im Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim (also im Bereich der Haltepunkte Nordhorn - Lohne) können sich Gäste das Ticket gegen Vorlage der Gästekarte an folgenden Stellen erstatten lassen: in der Geschäftsstelle der VGB im Bahnhof Nordhorn sowie im Reisebüro Berndt in den Bahnhöfen Bad Bentheim und Neuenhaus. Bei Fahrten, die die Grenze zum Landkreis Emsland überschreiten, muss für den Streckenabschnitt außerhalb des Landkreises Grafschaft Bentheim ein gesondertes Ticket käuflich erworben werden (nicht erstattungsfähig).