Hinweise & Nutzungsbedingungen

Die Grafschafter Gästekarte ist ein Angebot des Landkreises Grafschaft Bentheim/ Abteilung Grafschaft Bentheim Tourismus (nachfolgend GBT) und ausgewählter Leistungspartner im Landkreis Grafschaft Bentheim. Mit der Gästekarte können Urlauber für die Dauer ihres Aufent­haltes (inkl. An- und Abreisetag) den ÖPNV und SPNV im Landkreis Grafschaft Bentheim nutzen und erhalten verschiedene Rabatte bei Freizeiteinrichtungen.

Die Gästekarte ist für den Gast kostenlos erhältlich, wird vom GBT bereitgestellt und von der gebuchten Unterkunft ausgegeben (digital oder ausgedruckt).
 
Bitte beachten Sie folgende Nutzungsbedingungen für die Grafschafter Gästekarte:
 
  1. Voraussetzung für den Erhalt der Grafschafter Gästekarte ist mindestens eine kosten­pflichtige Übernachtung zu überwiegend freizeittouristischem Zweck in einer Unterkunft im Landkreis Grafschaft Bentheim.
  2.  Die Grafschafter Gästekarte gilt nur nach der vollständigen und gültigen Anmeldung durch den Vermieter.
  3.  Die Grafschafter Gästekarte ist nicht übertragbar und ist bei den Leistungspartnern vor­zuweisen.
  4.   Die Grafschafter Gästekarte ist nur während der angegebenen Aufenthaltsdauer und in Verbindung mit einem Personalausweis gültig.
  5. Jeder der berechtigten Übernachtungsgäste kann die Kartenleistung für maximal 14 Tage in Anspruch nehmen und zwar gemäß der Allgemeinen Geschäfts- bzw. Beförde­rungsbedingungen des jeweiligen Leistungspartners sowie der allgemeinen Verfügbar­keit der Leistung. Die Grafschafter Gästekarte gilt nur für aufgeführte Leistungen der Leistungspartner, nicht für Sonderaktionen. Es besteht  kein genereller Rechtsanspruch auf den Erhalt der Kartenleistung, dies gilt insbesondere, falls eine Kontrolle der Berech­tigung nicht möglich ist. Kurzfristige Änderungen sind vorbehalten.
  6. Der Grafschaft Bentheim Tourismus erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezo­genen Daten des Gastes nur, soweit dies für die Erstellung des Meldescheines/ der Gäs­tekarte und die Erbringung der Kartenleistung erforderlich ist. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.grafschaft-bentheim-tourismus.de/datenschutz.
  7.  Unterkunftsbetriebe in Bad Bentheim geben die Bad Bentheimer Gastkarte aus, deren Ausgabe durch die dortige Gästebeitragssatzung geregelt ist. Alle Leistungen der Graf­schafter Gästekarte gelten auch für die Gastkarte Bad Bentheim.

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Autor

Grafschaft Bentheim Tourismus e. V.

Organisation

Grafschaft Bentheim Tourismus e. V.

Quelle: destination.one

Organisation: Grafschaft Bentheim Tourismus e. V.

Zuletzt geändert am 04.10.2024

ID: a_27880

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